Zitat von: Exciter am 16.01.2025, 12:54Da das Thema ja gerade wieder "topaktuell" ist - bin ein wenig erstaunt hier so wenig zum Thema zu lesen:
Zitat von: Kopinski am 20.01.2025, 14:35Man wäre nach § 280 BGB schadenersatzpflichtig, ich seh keine Gefängnisstrafe, nur Schadensersatz.
Zitat von: Kopinski am 20.01.2025, 14:35Kann man nicht auch aufrechnen
Zitat von: Kopinski am 20.01.2025, 14:35Muss dass nicht auch gelten für den Käufer eines MS Betriebssystems?
Zitat von: Kopinski am 20.01.2025, 15:14Zitatwenn das Vorstandsmitglied nichts von dem Lizenzverstoß gewusst hat
ZitatNehmen wir an, dass in einer mittelständischen GmbH nur 800 PCs über Lizenzen eines Office-Programmpakets verfügen, das jedoch von 1000 PCs genutzt wird. Weist die Staatsanwaltschaft nach, dass die Geschäftsführung die Lizenzrechtsverstöße vorsätzlich – etwa um Kosten zu sparen – begangen oder in Kauf genommen hat, wird es ungemütlich für den IT-verantwortlichen Geschäftsführer: Er steht im Verdacht, sich strafbar gemacht zu haben, indem er mit Wissen und ohne Einwilligung des Rechtsinhabers ein geschütztes Werk vervielfältigt hat.https://www.computerwoche.de/article/2664976/wenn-der-lizenzgeber-zweimal-klingelt.html
Anders sieht es aus, wenn das Vorstandsmitglied nichts von dem Lizenzverstoß gewusst hat, der Vorsatz also nur auf einen seiner Mitarbeiter, beispielsweise den IT-Leiter, zutrifft. Kann der sich nicht "entschulden", also beispielsweise nachweisen, dass er nur eine Anordnung befolgt hat, so wird seine "Strafbarkeit" geprüft.
Diese Entschuldung von unten nach oben ist eine Frage der Organisation im Unternehmen. Gibt es Lizenz-Management-Policies und konkrete Arbeitsanweisungen oder nicht? Die Antwort auf diese Frage ist in diesem Zusammenhang entscheidend.
ZitatUrheberrechtsverletzungen, wie das illegale Kopieren und Verbreiten von Musik, Filmen oder SoftwareDie andren Punkt stehen hintan.
Markenrechtsverletzungen, beispielsweise wenn ein Unternehmen ein Logo oder einen Markennamen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet
Patentverletzungen, bei denen ein Produkt oder eine Technologie ohne Genehmigung des Patentinhabers hergestellt oder verkauft wird
Vertragsbruch, etwa wenn ein Lizenznehmer die vertraglich festgelegten Nutzungslimits oder Bedingungen nicht einhält
ZitatWährend Windows technisch als Betriebssystem gilt, ist es in der Funktionalität und Benutzerautonomie eingeschränkt und wirkt zunehmend wie eine ,,zugangsorientierte Plattform" für Microsoft-Dienste, statt ein vollständig offenes Betriebssystem zu sein.Zugangsorientierte Plattform, so wie AOL dereinst.
ZitatEin Fahrzeugkäufer muss erwarten können, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests besteht, ohne eine hierfür eigens konzipierte Software zu erhalten. Ansonsten liegt ein Mangel vor und der Hersteller muss das betroffene Auto zurücknehmen.https://www.vzbv.de/urteile/zur-arglistigen-taeuschung-durch-den-hersteller
Zitat von: Kopinski am 20.01.2025, 09:54Bei Windowslizenzen hört Spaß bei vielen auf.
Zitat von: Kopinski am 19.01.2025, 20:23- Legal - halblegal - illegal