ePA Widerspruch und Informationen durch die Kasse(n), insb. hkk

Begonnen von GLenk, 01.06.2024, 14:55

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GLenk

Die vom BfDI erwähnten neuen Informationen
ZitatDie Krankenkassen werden ihre Versicherten zu gegebener Zeit informieren, wie ein Widerspruch erklärt werden kann.
habe ich inzwischen bei einigen Kassen finden können und auch bei meiner jetzigen bereits wirksam widersprochen Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V (Stand 15.05.24.

Bei der oft gelobten HKK war ich dann erstaunt, noch keinen Hinweis auf die kommenden Änderungen und jetzt mögliche Widersprüche zu finden.

Hat jemand bei der hkk schon erfolgreich einen Widerspruch platziert, d.h. mit Bestätigung durch die Kasse?

Gibt es Erfahrungen mit anderen Kassen?

Bit

Antwort auf meine telefonische Anfrage von heute:

ZitatErstellen Sie einfach einen Zweizeiler, daß Sie der ePA widersprechen.
Das Schreiben sollte die Versichertennummer und das Wort Widerspruch, am besten Widerspruch/ePA oder "hiermit widerspreche ich" enthalten.

ZitatZentrale Postanschrift

hkk Krankenkasse
28185 Bremen
Fax-Nummer: 0421 3655-3700

GLenk

Zitat von: Bit am 03.06.2024, 14:33Antwort auf meine telefonische Anfrage von heute...
 einfach einen Zweizeiler...

Prima!
Dann ich auch gespannt, ob und wann sie die offizielle vollständige Information an die Versicherten veröffentlichen. Halt mich mal hier auf dem Laufenden, falls da noch eine offizielle Mitteilung kommt:
Zitat(1a) 1Die Krankenkassen haben den Versicherten, bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte gemäß § 342 Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
§343 Abs. 1a S. 1 SGB V

Sie können ja jetzt nicht hoffen das "Wissende" einfach E-Mails schreiben, und der Rest uninformiert etc. das Opt-Out einfach gar nicht kennen wird und keine Arbeit macht. ;D

Ich hatte als Noch-Nicht-Versicherter genau nach dieser regulatorischen Information per Mail gefragt.
Das Ticket wurde geschlossen, da keine Daten von mir vorhanden seien
ZitatWir im VHD können nicht auf die Daten im 21c des Interessenten zugreifen und bitten daher um Rückmeldung an ...

Die Anfrage mit der im Betreff genannten Ticketnummer wird bei uns geschlossen.

Auch das ist für mich als an einem Kassenwechsel Interessierten wenig eine "präziser, transparenter, verständlich" Antwort.
Vielleicht haben Sie meine "präzise, transparente und verständliche" Anfrage sogar als Datenauskunftsbegehren aufgefasst. Callcenter mit Standardabläufen?

Wegen des Kassenwechsels dorthin bin ich jedenfalls erst mal vorsichtig geworden: Die hkk wird zwar in Rankings hoch gejazzt, aber ein gescheiterter mehrmonatiger Wechselversuch vor zwei Jahren hatte bereits zu einer Beschwerde über das Verwaltungshandeln der hkk beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) geführt.

Na ja, vielleicht wird das ja in diesem Jahr doch noch etwas.
Ich habe noch mal nachgefragt.

Apropos: Meine kleine neuerdings teurere GKV macht jedenfalls wirbt für Verständnis ihrer Zusatzbeitragserhöhung: Sie würden kein schlecht qualifiziertes Callcenter nutzen und ausgebildete Fachkräfte telefonisch seien Ansprechpartner.


Bit

Zitat von: GLenk am 04.06.2024, 11:16wann sie die offizielle vollständige Information an die Versicherten veröffentlichen

Es gibt eine FAQ-Seite zur ePA, allerdings habe ich da nur zugewandte Fragen (und deren Antworten) gesehen. Fragen zum Opt-out fand ich nicht.
Es war auch bezeichnend, daß die Kundenservice-Mitarbeiterin gar nicht wusste, was ein Opt-out ist. 😵

Ich habe ein Fax (mit dem besagten Zweizeiler) verfasst, aber deren Fax verweigert den Dienst.
Das mag an der Tageszeit liegen: Mich ärgert zutiefst, wenn öffentliche Stellen ihre Geräte nachts abstellen. Faxe sind ja gerade dazu da, um eben nicht an die Öffnungszeiten gebunden zu sein.  ::)

GLenk

Zitat von: Bit am 04.06.2024, 20:22Es gibt eine FAQ-Seite zur ePA, allerdings habe ich da nur zugewandte Fragen (und deren Antworten) gesehen. Fragen zum Opt-out fand ich nicht.
Es war auch bezeichnend, daß die Kundenservice-Mitarbeiterin gar nicht wusste, was ein Opt-out ist. 😵

Im Vergleich sind die mehrseitigen Information meiner BKK zum Widerspruch unter Pkt. 10 in  Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V (Stand 15.05.24) dann vorbildlich.s
Das wird auch nicht jede Kasse selber neu ausformulieren müssen. Es gibt es sehr wahrscheinlich eine Verbandsvorlage.
Das Dokument bei der TK scheint mir sehr vergleichbar("gleich").

Das sollte ja eigentlich gar nicht so schwer mit dem Kopieren und Verlinken sein. Nur die Mitarbeity müssen mit dem Thema und dem Stand ihres Krankenkasse vertraut sein. Sollte dann Unwissen passen, ist es peinlich für die Kasse.
(OT: Heute mit einer Bank telefoniert wegen Giro2Debit-Kart . Als ich USB-Tangenerator, FinTs, .... erwähnte, wurde das Gespräch abgebrochen, dass sei dem Bankmitarbeity zu technisch, wenn ich schon mit "Schnittstelle" argumentieren würde. Sie würde nur die App nutzen.  Mangelnde Kenntnis  ist wohl ein verbreitetes Übel).

Ooch, gerade fällt mir auf: Der BfDI hat seine oben verlinkte Information entfernt
ZitatHTTP Status 404

Unser Internetauftritt wird laufend aktualisiert.

Leider konnte die gewünschte Seite nicht gefunden werden.

Bit

Zitat von: GLenk am 04.06.2024, 20:38Der BfDI hat seine oben verlinkte Information entfernt
Scheinbar ist es nicht mehr erwünscht, daß die Menschen darüber informiert sind ...  ::)
Vielleicht wurden die Widersprüche lästig.

GLenk

Gerade sah ich es gibt eine ähnlich Anfrage vom kuketzblog auf Mastodon:

ZitatDie elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss widersprechen (Opt-out). Wie sieht das bei euch aus? Hat euch eure Krankenkasse schon informiert? Wie wird das Opt-Out umgesetzt?

Die TK ist wohl schon aktiv, AOK nicht.


AlphaElwedritsch

Zitat von: GLenk am 04.06.2024, 22:14wohl
Mit Sicherheit, nicht mit " wohl"
Bei meinem Sohn war eine Nachricht im Postfach mit credentials zur ePA zum einloggen

GLenk

Zitat von: AlphaElwedritsch am 05.06.2024, 04:47[...Nachricht im Postfach mit credentials zur ePA zum einloggen

2024 gilt nach meinem Verständnis noch die alte Regelung: Opt-In.
ZitatMit der kommenden Opt-Out Regelung wird für Sie ab Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Sie können der Anlage Ihrer ePA jederzeit widerspreche.......
Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V

Die für 2025 geltenden Informationen für die ePA nach § 343 SGB V können Sie zum Nachlesen hier herunterladen: Informationen nach § 343 SGB V ab 2025
....
Möchten Sie der Anlage Ihrer ePA widersprechen?

Das können Sie jederzeit bequem über Meine TK machen.

Bis spätestens Ende Oktober 2024 werden werden wir alle TK-Versicherten per Post informieren und die Möglichkeiten eines Widerspruchs aufzeigen. Mit dem Brief erhalten Sie ein Einmal-Kennwort, das Sie für den Widerspruch nutzen können.
Die elektronische Patientenakte ab 2025

Kann es sein, dass die Akte noch nicht angelegt wurde?

GLenk

Noch eine kleine ergänzende Stichprobe:

Bei der AOK Nordwest finde ich  Elektronische Patientenakte ePA: Opt-out erklärt

ZitatSeit Inkrafttreten des DigiG können Versicherte bereits formlos gegen das Anlegen einer ePA widersprechen. Wir empfehlen aber, das Informationsschreiben abzuwarten, das voraussichtlich im Sommer 2024 von der AOK verschickt wird. Ab dem Zeitpunkt wird auch ein digitaler Prozess (Online-Formular) für den Widerspruch zur Verfügung stehen.

Dagegen behauptet die Barmer im sogenannten Fakten-Check: Was bedeutet das Opt-Out für die ePA?

ZitatGilt das Opt-Out für die ePA schon?

Nein. Die Anlage einer ePA setzt weiterhin voraus, dass die Versicherten sich selber anmelden.

Die automatische Bereitstellung einer ePA wird ab Januar 2025 starten, so das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz). Sofern Sie widersprechen, legt Ihre Krankenkasse keine ePA an. Sollte eine Akte schon vorhanden sein, können Sie ihre Löschung jederzeit verlangen.

Sollte ich daher schon heute der ePA widersprechen?

Nein. Das Gesetz erlaubt noch keine automatische Anlage einer ePA. Daher darf Ihre Krankenkasse nur mit Ihrer expliziten Zustimmung eine ePA für Sie anlegen. Ein aktiver Widerspruch ist insofern nicht notwendig.

Bit

Zitat von: GLenk am 05.06.2024, 07:53nicht notwendig
Habe ich verstanden.
Aber "nicht notwendig" heißt ja, in die Zukunft weisend, nicht "unwirksam"::)

Die klare Aussage, daß man im Vorhinein widersprechen kann und
das dann bewirkt, daß auch in der Zukunft (nach der freiwilligen Phase) gar nicht erst eine Akte angelegt wird, die fehlt mir.

Zitat von: AOKSeit Inkrafttreten des DigiG können Versicherte bereits formlos gegen das Anlegen einer ePA widersprechen. Wir empfehlen aber, das Informationsschreiben abzuwarten, das voraussichtlich im Sommer 2024 von der AOK verschickt wird. Ab dem Zeitpunkt wird auch ein digitaler Prozess (Online-Formular) für den Widerspruch zur Verfügung stehen.
Es würde mir nicht einfallen, ein Online-Formular dafür zu benutzen!

Zitat von: AOKDie Nutzung bleibt aber freiwillig. Ein Versicherter kann jederzeit widersprechen, auch nach dem 15. Januar 2025. Eine bereits angelegte Akte wird nach Eingang des Widerspruchs wieder gelöscht.
Darauf verlasse ich mich lieber nicht: Ich will, daß sie gar nicht erst angelegt wird, sprich dafür keine Daten in der entsprechenden Datenbank landen!

GLenk

Zitat von: Bit am 05.06.2024, 14:53...Die klare Aussage, daß man im Vorhinein widersprechen kann und das dann bewirkt, daß auch in der Zukunft (nach der freiwilligen Phase) gar nicht erst eine Akte angelegt wird, die fehlt mir.
...

Das Informationsblatt für die neue Rechtslage scheint abgestimmt, aber nicht überall veröffentlicht.
Darstellung im Web, Mitteilung an die Versicherten, Antwort auf Anfragen etc.) scheint (wenn überhaupt schon vorhanden) sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden (Krankenkassenliste des Gesamtverbandes)

Deshalb bin ich über die frühe Information per Brief und Hinweis auf die ab 2025 gültige Rechtslage durch meine kleine BKK sehr zufrieden. (Anm.: Sie unterliegt übrigens nicht der Aufsicht durch den BfDI, sondern LDI NRW. Grund Art. 87 Abs. 2 GG: Sie ist nicht bundesweit, sondern in nur 2 Bundesländer aktiv).

Der Widerspruch
Zitathiermit widerspreche ich vorsorglich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.

Für den Fall, dass die Bestimmungen, die einen Widerspruch erforderlich machen, erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten, möchte ich diesen schon dafür abgeben und bitte Sie, mir rechtzeitig Bescheid zu geben, falls ein erneuter Widerspruch eingelegt werden muss.

Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:
Zitat(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.
Quelle Mastodon

ging in meinem Fall auch per Fax ;D  und Kopie per Mail an die Kasse...

1 Woche später lag diese schriftliche Bestätigung (Bezug geltendes Recht und Vormerkung für kommendes Recht) im Briefkasten:
ZitatUmsetzung des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG)
Ihr Schreiben vom ...
Nichtanlage von elektronischen Patientenakten (ePA) für Versicherte

...,
hiermit bestätigen wir Ihnen wunschgemäß, dass wir für die folgende(n) Person(en) keine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt haben und dies auch nicht ohne einen entsprechenden Antrag Ihrerseits tun werden:

Name Versichertennummer: nnnnnnnnn

Ihren Widerspruch gegen die ,ePA für alle" haben wir vermerkt. Sollten Sie Ihre Meinung ändern und doch von den Vorteilen der neuen, sicheren ePA für Ihre Versorgung profitieren wollen, können Sie den Widerspruch jederzeit widerrufen

Vorgehen und Belege sind IMHO vorbildlich.

Bit

Zitat von: GLenk am 04.06.2024, 11:16Halt mich mal hier auf dem Laufenden, falls da noch eine offizielle Mitteilung kommt

Der Widerspruch:

Guck

Die Post ist heutzutage ja nicht mehr so zuverlässig ‒ ich bekam die Bestätigung jetzt erst:

Guck

GLenk

Zitat von: Bit am 25.07.2024, 02:25Die Post ist heutzutage ja nicht mehr so zuverlässig ‒ ich bekam die Bestätigung jetzt erst:

Prima. Bei mir als Noch-nicht-Mitglied hat das mit einer Auskunft zum Widerspruch leider nicht funktioniert.

Exciter

So weit ich übrigens weiss, ist die ePA bei den privat Versicherten Opt-In - hat da jemand mehr Infos?

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