Verein: Papierloses Protokoll - digitale Unterschrift

Begonnen von Kopinski, 18.01.2023, 18:40

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Kopinski

Im Fussballverein stellt sich die Frage:
Wie kann man damit umgehen, dass in der Vereinssatzung und auch seitens Gesetzgeber ein unterschriebenen Protokoll einer Vereinsversammlung gefordert wird?

Welche Mittel gibt es, dies digital zu signieren und dabei rechtlich sicher zu sein?
PGP Signatur und Hinterlegung der öffentlichen Signatur auf dem Vereinsserver?

Wie macht Ihr das im Verein?
Vielleicht schreibt auch Mike noch was dazu in der Vereinsserie, das wär super.

Bit

Also Buchhalter sichern Belege mittlerweile per PDF.

com

Zitat von: Kopinski am 18.01.2023, 18:40Welche Mittel gibt es, dies digital zu signieren
Digitale Signatur leistet z.B. Libreoffice. Auch Nextcloud ab v22 unterstützt das. Geht alles im open source Bereich.

Kopinski

Danke, ja ich sehe, dass es in LO geht.
Nur ist das rechtlich auch so anerkannt? Konnte dazu nix finden.
Und wenn ja, ist es legitim die Nutzung von einem PGP Schlüsselpaar zur Unterschrift auch in die Satzung zu schreiben? (--> Satzungsänderung)
Also wird das Registergericht damit einverstanden sein?

AlphaElwedritsch

Zitat von: Kopinski am 18.01.2023, 18:40Wie kann man damit umgehen, dass in der Vereinssatzung und auch seitens Gesetzgeber ein unterschriebenen Protokoll einer Vereinsversammlung gefordert wird?
Ich als Schriftführer bei uns im Verein Drucke das Protokoll aus, unterschreibe es und der 1. Vorsitzende unterschreibt es auch. So wie die letzten 20 Jahre davor auch.

Kopinski

Damit ist eine digitale Durchführung (etwa per OpenTalk.eu) von Versammlungen erschwert.
Ziel soll es ja sein, alles digital zu machen.

Beabel

Zitat von: Kopinski am 22.01.2023, 21:42
Danke, ja ich sehe, dass es in LO geht.
Nur ist das rechtlich auch so anerkannt? Konnte dazu nix finden.
Und wenn ja, ist es legitim die Nutzung von einem PGP Schlüsselpaar zur Unterschrift auch in die Satzung zu schreiben? (--> Satzungsänderung)
Also wird das Registergericht damit einverstanden sein?

https://www.experte.de/it-sicherheit/digitale-unterschrift

Der einzige rechtlich erkannte digitale Ersatz einer handschriftlichen Unterschrift ist die "qualifizierte digitale Signatur". Dazu gehört ein selbst erstellter PGP-Schlüssel NICHT.

Tealk

Das finde ich eig. immer noch so lächerlich, wie viel Wert so ein bisschen Tinte auf Papier hat; als ob man das nicht mit jedem Handy heutzutage kopieren könnte ohne dass es auffällt...
Es sollte langsam mal ein Zertifikat geben, das dies ersetzt.

Eine "qualifizierte digitale Signatur" bekommt man ja wieder nirgends außer bei den großen Playern

duda

#8
Zitat von: Tealk am 23.01.2023, 11:26Eine "qualifizierte digitale Signatur" bekommt man ja wieder nirgends außer bei den großen Playern
Und das ist zweifelsohne so gewollt.

Bund und Bundesländer haben "einen Partner auf Lebenszeit" - die Governikus GmbH und Co. KG. Ihr wisst schon, das ist auch die Institution, die für das konfuse Konstrukt De-Mail und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) verantwortlich ist. Zudem stellt Governikus auch die technischen Voraussetzungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bereit.

Alles aus einer Hand sozusagen, und da sind nur absolut erstklassige Profis am Werk. :-[

ZitatAllgemeine Informationen zur Signatur

Die elektronische Signatur bietet die Möglichkeit z. B. Dokumente elektronisch, rechtsgültig zu unterschreiben (persönliche Authentisierung).

Das deutsche Signaturgesetz (SigG) wurde am 01.07.2016 durch die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) in der EU abgelöst und das deutsche Recht mit dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) angepasst. Danach ist es möglich, Signaturen von zertifizierten europäischen Vertrauensdiensteanbietern zu nutzen.

Beachten Sie dazu auch die ausführlichen Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter folgendem Link.

Tealk

Wäre halt ganz nice wenn es sowas geben würde wie:
Mach dir einen PGP Schlüssel und lass den vom Amt xy signieren, fertig.

duda

#10
Zitat von: Tealk am 23.01.2023, 14:32Mach dir einen PGP Schlüssel und lass den vom Amt xy signieren, fertig.
Das wäre sicherlich auch weitgehend problemlos umsetzbar. Aber es wäre auch zu einfach, zu benutzerfreundlich, zu nervenschonend (für alle Beteiligten, insbesondere für die Bürger und Bürgerinnen), ..., und vielleicht auch zu sicher.

Nur ein Beispiel:
Chaos Computer Club: Sicherheit von De-Mail nur ein schlechter Witz
Gutachten unterstreicht Untauglichkeit der De-Mail für rechtsverbindliche Kommunikation
[golem.de] CCC: De-Mail bedeutet das Ende der kostenfreien E-Mail

Wider besseres Wissen hat man im Rahmen des sogenannten "eGovernment" das absurde Konstrukt "De-Mail" zum Quasi-(Bundes)-Sicherheitsstandard in Sachen "Rechtssicherer, digitaler Kommunikationsweg" erhoben.

Beispiel Freistaat Sachsen:
ZitatDe-Mail-Versand

Mit Inkrafttreten des § 2 Abs. 2 SächsEGovG müssen elektronische Dokumente mittels De-Mail von allen Behörden des Freistaates Sachsen und den Trägern der Selbstverwaltung schriftformersetzend empfangen und gegebenenfalls übermittelt werden können. Seit Beginn des Jahres 2020 verfügt die Sächsische Staatskanzlei über ein De-Mail-Konto.

Die De-Mail ist ein rechtssicherer, digitaler Kommunikationsweg, der es möglich macht, Dokumente, bei denen bisher eine Unterschrift oder persönliches Erscheinen bei der Behörde notwendig war, online zu versenden.

Kopinski

Danke für die rege Beteiligung.
Ich hab noch etwas gesucht. Hier wurde das Thema im Juraforum beleuchtet. Die echte Unterschrift kann wohl dann wirklich nur durch eIDAS ersetzt werden. Schade.
https://www.juraforum.de/forum/t/verein-digitale-unterschrift-von-protokollen.732749/#post-2288917

Tealk

Da frage ich mich wie die das machen wollen:
Zitatda nur diese "rechtssicher" geprüft werden kann.

Dann müsste man die Dokumente auch Analog aufheben, damit die Forensik das auseinandernehmen kann, sobald es ausgedruckt ist, sieht eine Digital eingefügte Unterschrift genauso aus wie eine Händische.

duda

Zitat von: Tealk am 25.01.2023, 08:26, sobald es ausgedruckt ist, sieht eine Digital eingefügte Unterschrift genauso aus wie eine Händische.
Ist das so, ja? Das war (ist) mir gar nicht bewusst.