Zitat von: Tealk am 25.01.2023, 08:26, sobald es ausgedruckt ist, sieht eine Digital eingefügte Unterschrift genauso aus wie eine Händische.Ist das so, ja? Das war (ist) mir gar nicht bewusst.
Zitatda nur diese "rechtssicher" geprüft werden kann.
Zitat von: Tealk am 23.01.2023, 14:32Mach dir einen PGP Schlüssel und lass den vom Amt xy signieren, fertig.Das wäre sicherlich auch weitgehend problemlos umsetzbar. Aber es wäre auch zu einfach, zu benutzerfreundlich, zu nervenschonend (für alle Beteiligten, insbesondere für die Bürger und Bürgerinnen), ..., und vielleicht auch zu sicher.
ZitatDe-Mail-Versand
Mit Inkrafttreten des § 2 Abs. 2 SächsEGovG müssen elektronische Dokumente mittels De-Mail von allen Behörden des Freistaates Sachsen und den Trägern der Selbstverwaltung schriftformersetzend empfangen und gegebenenfalls übermittelt werden können. Seit Beginn des Jahres 2020 verfügt die Sächsische Staatskanzlei über ein De-Mail-Konto.
Die De-Mail ist ein rechtssicherer, digitaler Kommunikationsweg, der es möglich macht, Dokumente, bei denen bisher eine Unterschrift oder persönliches Erscheinen bei der Behörde notwendig war, online zu versenden.
Zitat von: Tealk am 23.01.2023, 11:26Eine "qualifizierte digitale Signatur" bekommt man ja wieder nirgends außer bei den großen PlayernUnd das ist zweifelsohne so gewollt.
ZitatAllgemeine Informationen zur Signatur
Die elektronische Signatur bietet die Möglichkeit z. B. Dokumente elektronisch, rechtsgültig zu unterschreiben (persönliche Authentisierung).
Das deutsche Signaturgesetz (SigG) wurde am 01.07.2016 durch die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) in der EU abgelöst und das deutsche Recht mit dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) angepasst. Danach ist es möglich, Signaturen von zertifizierten europäischen Vertrauensdiensteanbietern zu nutzen.
Beachten Sie dazu auch die ausführlichen Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter folgendem Link.
Zitat von: Kopinski am 22.01.2023, 21:42https://www.experte.de/it-sicherheit/digitale-unterschrift
Danke, ja ich sehe, dass es in LO geht.
Nur ist das rechtlich auch so anerkannt? Konnte dazu nix finden.
Und wenn ja, ist es legitim die Nutzung von einem PGP Schlüsselpaar zur Unterschrift auch in die Satzung zu schreiben? (--> Satzungsänderung)
Also wird das Registergericht damit einverstanden sein?
Zitat von: Kopinski am 18.01.2023, 18:40Wie kann man damit umgehen, dass in der Vereinssatzung und auch seitens Gesetzgeber ein unterschriebenen Protokoll einer Vereinsversammlung gefordert wird?Ich als Schriftführer bei uns im Verein Drucke das Protokoll aus, unterschreibe es und der 1. Vorsitzende unterschreibt es auch. So wie die letzten 20 Jahre davor auch.
Zitat von: Kopinski am 18.01.2023, 18:40Welche Mittel gibt es, dies digital zu signierenDigitale Signatur leistet z.B. Libreoffice. Auch Nextcloud ab v22 unterstützt das. Geht alles im open source Bereich.