Datenerhebung bei Seminar - DSGVO anwendbar?

Begonnen von Kopinski, 01.11.2023, 21:12

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Kopinski

Der fiktive Herr K. nimmt an einem Seminar teil, wo es um Persönlichkeitsentwicklung geht.
Dazu wurde zuvor ein Teilnahmevertrag geschlossen. Die Veranstaltung ist im Frankreich und in Präsenz.
Im Vertrag steht dazu, dass sie "üblicherweise" in Präsenz abgehalten wird.

Vor Ort stellt sich raus, dass ein Teilnehmer von weiter her per Zoom zugeschaltet wird. Auch wenn Herr K. äussert, dass er damit nicht einverstanden sei und er auch nicht gefilmt wird, so wird seine Stimme übertragen.
Natürlich ist ein sozialer Druck dort, denn er möchte sich ja weiterhin mit den Konferenzteilnehmern kommunizieren und es wäre dem zugeschalteten Teilnehmer gegenüber unfair, ihn auszuschließen.

Am Ende der Konferenz gibt es ein Abschlussgespräch mit dem Kusrleiter über den Verlauf und über Entwicklungsperspektiven. Dieses wird wörtlich durch eine weitere anwesende Person protokolliert.
Hierzu wird keine Erlaubnis eingeholt und es wird auch nur auf Nachfrage gesagt, dass dieses Protokoll an einen "Sponsor" der Veranstaltung geht.
Im Vertrag sind hierzu keine Details genannt.

Im Nachgang ist Herr K. nach Reflektion frustriert und möchte sich darüber beschweren.

Es ist eindeutlich, dass es sich um besonders schützenswerte persönliche Daten handelt, die hier bei Zoom und später im Protokoll verarbeitet werden. Die Gespräche ähneln denen bei Psychotherapeuten. Es werden intime Details geteilt.

1. Könnte der Veranstalter derartige Regelungen im Vertrag aufnehmen? Ein Rücktritt vor Ort erscheint mir unbillig, wenn der Vertrag zuvor geschlossen wurde. Denn dann müsste dem Sponsor und dem anderen Teilnehmer ad hoc abgesagt werden.
2. Welche Rechte nach DSGVO hat Herr K.?
3. Wie wendet er deise am besten an?

Danke sehr..

Bit

Danke für diesen sehr typischen Fall! :-\

duda

Zitat von: Kopinski am 01.11.2023, 21:121. Könnte der Veranstalter derartige Regelungen im Vertrag aufnehmen?
Warum nicht?!

Zitat von: Kopinski am 01.11.2023, 21:122. Welche Rechte nach DSGVO hat Herr K.?
Für "Normalsterbliche" alles viel zu kompliziert ausgestaltet.

Zitat von: Kopinski am 01.11.2023, 21:123. Wie wendet er diese am besten an?
Auch hier: Für "Normalsterbliche" alles viel zu kompliziert ausgestaltet.

Kopinski

Einige der Fragen werden in diesem Podcast behandelt. Habe mir leider keine Notizen gemacht:
https://audio.podigee-cdn.net/1273535-m-db793a103cfb4551d5b7089416ec29b3.mp3?source=feed
Es ist der Ping Podcast:
https://www.pingdigital.de/info/