Matomo und Einverständnis Webseite

Begonnen von Kopinski, 04.10.2022, 23:33

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Kopinski

Webseitenbetreiber A möchte gerne Matomo nutzen, um zu sehen, wie seine Webseite genutzt wird, ob man optimieren kann, von woher die meisten Besucher kommen.
ZitatNach § 25 Abs. 2 TTDSG ist keine Einwilligung erforderlich,

    wenn der alleinige Zweck der Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der alleinige Zweck des Zugriffs auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist oder
    wenn die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Telemediendienstes einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen kann.

Mein Stand war ja, dass es bis dato ok war, wenn Matomo lokal läuft, dass man auch ohne Einwilligung diese Art von Tracking durchführt.
Laut TTDSG ist das Tracking ja nicht mehr erlaubt.

Oder habt Ihr da abweichende Einschätzungen oder weiterführende Infos?

Vielen Dank...

GLenk

#1
Zitat von: Kopinski am 04.10.2022, 23:33..., wenn Matomo lokal läuft, dass man auch ohne Einwilligung diese Art von Tracking durchführt. ...

Dr.DSGVO beschreibt eine sMn einwilligungsfreie Konfiguration für Matomo mit folgenden Maßnahmen recht plausibel:
1. lokaler Betrieb (eigener Betrieb, keine Cloud-Lösung)
2. IP-Anonymisierung 2-Byte, Geolokation recht ungenau
3. Cookie-loser Betrieb, ausreichende Datenqualität
4. Device-Fingerprinting mit einem Verfallsdatum 
Zitat von: Dr.DSGVOAnzahl der Tage, nach denen Daten verfallen, sollte so gewählt sein, dass diese größer ist als der maximal benötigte Berichtszeitraum. Wenn die Berichtsdaten anonymisiert sind, ist auch eine längere Lebensdauer unproblematisch.

Quelle: Klaus Meffert, Dr. DSGVO Blog, Matomo für Besucher-Statistiken auf Webseiten datenschutzkonform und ohne Einwilligung nutzen

Ich kann mir gut vorstellen, dass dies von den Aufsichtsbehörden akzeptiert wird, denn sie wollen ja den freien Datenverkehr in der EU fördern.

[MOD]: Artefakte (Liste) entfernt.

Beabel

Zitat von: GLenk am 05.10.2022, 06:42
Ich kann mir gut vorstellen, dass dies von den Aufsichtsbehörden akzeptiert wird, denn sie wollen ja den freien Datenverkehr in der EU fördern.

Ja, so ist es.
Ganz pauschal kann man auch nicht sagen "Tracking ist nicht mehr erlaubt", es  gibt nur gewisse Bedingungen zu erfüllen ;-)

LG Beatrix (in einer Aufsichtsbehörde arbeitend)