EuGH-Urteil: Behörden müssen alle Datenschutzbeschwerden ernst nehmen

Begonnen von Bit, 10.01.2025, 02:21

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Bit

Zitat von: tagesschauStand: 09.01.2025 13:24 Uhr

Manche Bürger stellen exzessiv viele Anfragen an Datenschutzbehörden zu möglichen Verstößen. Der EuGH hat nun hohe Hürden festgesetzt, wann Behörden solche Massenbeschwerden ablehnen dürfen.

Von Philip Raillon, ARD-Rechtsredaktion

Ganze 77 Mal beschwerte sich ein Österreicher bei der örtlichen Datenschutzbehörde über mögliche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung. 77 Mal in weniger als zwei Jahren. Die österreichische Behörde weigerte sich, die Beschwerden noch zu bearbeiten. Der Bürger habe exzessiv Beschwerden eingereicht und es damit übertrieben.

Behörde muss Missbrauchsabsicht nachweisen

Doch so ohne weiteres können die Datenschutzbehörden Beschwerden nicht liegen lassen, hat heute der Europäische Gerichtshof entschieden. Es reiche nicht aus, dass ein Bürger eine Vielzahl von Beschwerden in kurzer Zeit einreicht. Erst, wenn der Bürger sein Beschwerderecht missbrauchen will, kann die Behörde die Bearbeitung verweigern. Das muss aber die Behörde dem Bürger nachweisen. "Etwa die Absicht, die Behörde durch Überflutung mit Beschwerden zu lähmen", erklärt Hartmut Ost, Pressesprecher des EuGH.

Wenn die Datenschutzbehörde die Missbrauchsabsicht nachweist, kann sie selbst entscheiden, wie sie mit den Beschwerden umgeht. Sie könne die Beschwerde entweder zurückweisen oder aber eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung erheben. Egal, für welche Option sich die Beamten entscheiden: es muss verhältnismäßig sein, so die Richter in Luxemburg.

[...]

Was denkt Ihr dazu, haben wir damit auch mehr Chancen, mit jeder Beschwerde durchzudringen und nicht mehr zu versanden?
Pros und Contras?

Beispielfälle übrigens, passen dann besser in das öffentliche Board DSGVO

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