Zitat von: Bit am 20.06.2023, 15:52Genau: Ich bin der alleinige Verantwortliche, der Mittel und Zwecke der Verarbeitung auf dem angemieteten Server bestimmtZitat von: GLenk am 20.06.2023, 11:42Aber doch nur von Dir und nicht vom Hoster, der lediglich die tote Hardware zur Verfügung stellt.
da auf dem Mailserver auch die Mails (und damit personenbezogenen Daten) der öffentlichen Stellen und Unternehmen verarbeitet würden
Zitat von: Bit am 20.06.2023, 15:52Überhaupt: hast Du Dir den mal vorlegen lassen?
Kann nicht sein, daß der Hoster Dir seine Bedingungen aufdrückt: Du arbeitest nicht in seinem Auftrag.
ZitatWenn das Zitat zum Tragen kommt, wäre es höchstens umgekehrt: daß Du dem Hoster einen Auftrag (zur Bereitstellung von Ressourcen) erteilst und damit auch die Bedingungen.Formal habe ich ja als Auftraggeber agiert.
ZitatAlso müsstest Du nach dieser Logik gegebenenfalls den Vertrag nach Deinen Interessen formulieren!Es wird vom Hoster tatsächlich auch auf eine anwaltliche Beratung hingewiesen.
Zitat von: GLenk am 20.06.2023, 11:42
da auf dem Mailserver auch die Mails (und damit personenbezogenen Daten) der öffentlichen Stellen und Unternehmen verarbeitet würden
Zitat von: GLenk am 20.06.2023, 11:42Zitat
Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
ZitatDiese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. .... 3Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Zitat von: GLenk am 04.06.2023, 15:22
Zwischenzeitlich habe ich den Dienstleister und die Datenschutzaufsicht in NRW und BW mit der Frage befasst.
Der erstere wird mir bald über eine Fachabteilung seine Auffassung in meinem Fall mitteilen.
Zitat von: pluto am 03.06.2023, 11:31
...Du hast keine notwendig meiner Meinung nach. 🤔
ZitatSie sind gleich ausgestattet wie unsere Root-Server. Einzig die dedizierten CPU-Kerne, die Zufriedenheitsgarantie und die sehr hohe garantierte Mindestverfügbarkeit von 99,9% im Jahresmittel sind bei den VPS nicht enthalten. Dafür garantieren wir Ihnen bei den VPS den weltweit besten Preis.
ZitatSoweit netcup die Verwaltung und Administrierung des überlassenen Servers übernommen hat, erhält der Kunde keinen root-Zugriff zum Serverund die wichtige Abgrenzung erfolgt, dass in dem Fall Netcup ja keine Dienstleistungen im Zshg. mit der Software, Installation, Wartung und Datensicherung erbringt.
Zitat von: Bit am 03.06.2023, 22:46... zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten...Im meine auch beim Hoster eine gewisse Rechtsunsicherheit wahrzunehmen
ZitatIm Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten, die unter die sog. "Haushaltsausnahme" (Artikel 2 Absatz 2 litera c DSGVO) fällt, über netcup GmbH-Dienste hält die netcup GmbH aus Gründen des Betroffenenschutzes die analoge Anwendung der Auftragsverarbeitung und damit auch den Abschluss eines entsprechenden AVV für sachgerecht.
ZitatSobald ein externer Dienstleister im Rahmen eines Auftrags die Möglichkeit hat, auf personenbezogene Daten zuzugreifen, sollte im Detail geprüft werden, inwiefern die Regelungen zur Auftragsverarbeitung Anwendung finden
Zitat von: com am 03.06.2023, 19:39Zitat von: duda am 03.06.2023, 07:46Rechtssicherheit kann es nur beim Anwalt...
... professionelle Rechtsberatung ...
Zitat von: Art. 57 DSGVOdie Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter für die ihnen aus dieser Verordnung enflitstehenden Pflichten sensibilisieren;
Zitat von: Bit am 03.06.2023, 22:46Wobei man den Begriff "Datenschutzerklärung" (sofern eine Kategorie "Datenschutz" vorhanden ist) erst gar nicht verwenden sollte. Mit einer "Erklärung" wird im Beamtendeutsch eine Festschreibung verstanden (wie bspw. auch Steuererklärung). Die deutlich bessere Wortwahl ist: "Datenschutzhinweise" oder Datenschutzinformationen".
muss noch nicht einmal eine Datenschutzerklärung auf der Webseite haben
Zitat von: com am 03.06.2023, 19:39
Rechtssicherheit kann es nur beim Anwalt geben.
ZitatDiese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Zitat von: duda am 03.06.2023, 07:46Rechtssicherheit kann es nur beim Anwalt geben. Hier ist Unterhaltung, Gedankenaustausch, mehr nicht.
Hier ist sicherlich (nur) eine professionelle Rechtsberatung (Fachanwalt für Internetrecht) zu empfehlen. Die Gefahr, mit gut gemeinten Tipps gefährliches Halbwissen zu verbreiten, ist zu groß.
Zitat von: GLenk am 03.06.2023, 09:13Das ist ein Trauerspiel, da gebe ich dir recht. Aber man bekommt doch inzwischen auch immer wieder mal die Aussage an den Kopf geworfen:
Den Gedanken,, dass Privatleute nun für jede Datenschutzfrage diese Gelddruckmaschine für die RA-Branche anwerfen müssen, möchte ich gar nicht weiterdenken.
ZitatSie können doch klagen!Das läuft auf dasselbe hinaus.
Zitat von: duda am 03.06.2023, 07:46
...eine professionelle Rechtsberatung (Fachanwalt für Internetrecht) zu empfehlen. ...
ZitatSollten Sie personenbezogene Daten über netcup GmbH-Dienste verarbeiten, ist hierfür der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) im Sinne des Artikel 28 Absatz 3 DSGVO mit der netcup GmbH rechtlich verpflichtend. Im Rahmen dieses Vertrages wird die netcup GmbH als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 Absatz 1 DSGVO tätig. Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten, die unter die sog. "Haushaltsausnahme" (Artikel 2 Absatz 2 litera c DSGVO) fällt, über netcup GmbH-Dienste hält die netcup GmbH aus Gründen des Betroffenenschutzes die analoge Anwendung der Auftragsverarbeitung und damit auch den Abschluss eines entsprechenden AVV für sachgerecht.
Einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag können Sie hier im netcup Customer Control Panel (CCP) unter "Stammdaten" -> "Auftragsverarbeitung" abschließen. Unser Formular unterstützt Sie bei der Angabe der notwendigen Informationen.
Wenn sie keinen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen oder die notwendigen Informationen nicht angegeben werden, nimmt die netcup GmbH an, dass Sie keine Verarbeitung personenbezogener Daten beabsichtigen oder durchführen.
Sie können diese Meldung nicht erneut ausblenden, da die Entscheidungsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist.
Beachten sie auch unsere Liste mit den am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um das Thema Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV)