Zitat von: Halifax am 29.01.2023, 03:30Bei der EU-US-Transfer-Problematik ging es mE generell um eingebundene Dienste von US-Dienstleistern (Unterauftragsdienstleister). Diese werden nach meiner Wahrnehmung - selbst für den Verantwortlichen - nur schwer nachvollziehbar durch shopify verwendet/eingebunden.
...shopify-Skripte ggf. bei Nutzung von Online-Shops in meinen Addons zugelassen .... (so ganz checke ich es immer noch nicht, warum es problematisch ist)....
Zitat von: https://www.shopify.de/legal/privacy/customerWir nutzen Service-Anbieter, die uns dabei helfen, unseren Händlern Services bereitzustellen.Meist fehlt auch ein Hinweis zu Risiken bei Drittstaatentransfer auf der obersten Ebene des Consentbanners (Art. 49 (1) DSGVO). Wenn überhaupt, findet man allgemeine Warnungen in den Datenschutzhinweisen. Selbst wenn ein so hervorgehobener Hinweise genutzt würde, ist es nach meiner Laienmeinung weiterhin strittig/fraglich, ob so pauschal einer Ausnahme für einen bestimmten Fall zugestimmt werden könnte.
ZitatWir sind ein kanadisches Unternehmen, aber wir verarbeiten Daten von Einzelpersonen aus der ganzen Welt. Für den Betrieb unseres Unternehmens kann es sein, dass wir Ihre personenbezogenen Daten an Orte außerhalb Ihres Bundeslandes, Ihres Kantons oder Ihres Landes senden, darunter auch in die Vereinigten Staaten. Diese Daten können den Gesetzen der Länder unterliegen, in die wir sie senden. Wenn wir Ihre Daten in andere Länder senden, ergreifen wir Maßnahmen, um Ihre Daten zu schützen, und wir versuchen, Ihre Daten nur in Länder zu senden, die strenge Datenschutzgesetze haben.....
n ein Land außerhalb Kanadas senden (z. B. an unsere Unterauftragsverarbeiter), sind diese Daten durch vertragliche Verpflichtungen geschützt, die mit denen in Standardvertragsklauseln vergleichbar sind.
Obwohl wir alles Mögliche tun, um Ihre Daten zu schützen, kann es vorkommen, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, Ihre personenbezogenen Daten offenzulegen (z. B. wenn wir einen gültigen Gerichtsbeschluss erhalten).
Zitat von: Max SchremsWir werden den Entscheidungsentwurf in den nächsten Tagen im Detail analysieren. Da sich der Entscheidungsentwurf auf die bereits bekannte Executive Order stützt, glaube ich kaum, dass diese einer Anfechtung vor dem Gerichtshof standhalten wird. Die Europäische Kommission scheint immer wieder ähnliche Entscheidungen zu erlassen, die einen eklatanten Verstoß gegen unsere Grundrechte darstellen.
ZitatWer sich für Shopify entscheidet, der nutzt (Stand November 2022) auch Dienste von US-Anbietern, die laut Schrems-II-Urteil aus dem Jahr 2020 nicht ohne Weiteres verwendet werden dürfen. ...Zu diesem Zwischenergebnis kommt der Verantwortliche in dem Artikel Shopify illegal? Wie mir die Datenschutzbehörde die Nutzung meines Shopify Shops für rechtswidrig erklärte (Erfahrungsbericht)
Auch das vom Datenschutzexperten empfohlene Transfer Impact Assessmes snt (TIA) erhielt ich nicht.