Zitat von: duda am 14.11.2023, 18:58Läuft die Kontaktaufnahme tatsächlich über die klassische SMS?Ja, die SMSe habe ich auch per Screenshot dokumentiert.
ZitatBeschwerdemaßnahmenDie Beschwerde würde ich nur schreiben, wenn tatsächlich nach dem jetzigen Widerruf sogar evtl. unbeabsichtigter Einwilligungen wieder eine SMS kommt.
Zitat1. Recherche in der ZahnarztpraxisGgf. würde ich parallel oder vorher zu der Beschwerde noch von meinem Auskunftsrecht Gebrauch machen:
Zitat2. Recherche bei "jameda.de"Das Fass möchte ich gar nicht erst aufmachen, da ja wie im Eingangspost an den Arzty ausgeführt, meinerseits gar keine Vertragsbeziehung zu diesem Dienstleister besteht.
Zitathttps://doct.to/etcpp.
Zitat von: duda am 13.11.2023, 20:00"jameda.de" ist eine Bewertungs-/Werbeplattform für Mediziner aller Art...Ja, deswegen ärgert mich ja die Ansprache durch diese Plattform ohne Einwilligung.
Zitat11. Erfahrungsberichte
a) Veröffentlichung von Erfahrungsberichten
Nachfolgend beschreiben wir, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wenn Sie auf jameda.de Erfahrungsberichte verfassen und veröffentlichen.
Verarbeitete Daten: E-Mail-Adresse; Inhalt des Erfahrungsberichtes
Zweck: Veröffentlichung der Erfahrungsberichte, inhaltliche Prüfung der Erfahrungsberichte auf Einhaltung unserer Nutzungsrichtlinien
Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO
Widerrufsmöglichkeit:
Die erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt davon unberührt.
Speicherdauer: bis Widerruf der Einwilligung
Nach einem erfolgten Widerruf Ihrer Einwilligung wird der jeweilige Erfahrungsbericht nicht mehr auf jameda.de veröffentlicht. Einer Löschung des Erfahrungsberichtes erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Empfänger der Daten: Kommunikationsdienstleister
Zitat von: GLenk am 13.11.2023, 19:44n den Datenschutzhinweisen auf der PraxisseiteIch meinte das ausführliche Impressum der Webseite.
Zitat von: duda am 13.11.2023, 18:08"Dr. Mabuse" ist hierbei nur als Pseudonym zu verstehen, richtig?
Zitat... Dein Zahnarzt muss dabei gar nicht federführend beteiligt gewesen sein.
Zitat von: -BlnLDIAls Ärztin bzw. Arzt sind Sie verantwortlich für die datenschutzkonforme Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Patient:innen. Sie sind also verpflichtet, angemessene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Sicherheitsvorfalls oder einer Datenpanne ausreichend zu minimieren.... besonders geschützte Daten (Gesundheitsdaten) ...besonders hohe Anforderungen...Datenschutzrecht, sondern ebenfalls aus dem Straf- und dem Berufsrecht (Schweigepflicht).
Wenn Sie ein externes Unternehmen (im Folgenden: Dienstleister) für das Terminmanagement einbeziehen, sollten Sie insbesondere auf Folgendes achten:
Sie müssen die Dienstleister danach beurteilen, ob sie ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen treffen.
ZitatDein Besuch... dürfte ... genügt haben, um diesen Prozess anzustoßen.hoffe ich sehr.
ZitatNeue Nachricht von Dr. Mabuse zu ihrem Termin an ... um ... https://d.jameda.de/uswusf
ZitatDr. Mabuse bittet Sie um einen Erfahrungsbericht nach ihrem Termin https://d.jamedo.de/etcpp
ZitatEs wird Sie nicht überraschen, dass ich das nicht will.
Um sicher zu gehen habe ich zum aktuell Stand recherchiert. Die Berliner Datenschutz Beauftragte (Erfahren im Umgang mit doctolib) schreibt allgemein dazu:ZitatArztpraxen dürfen Ihnen als Patient:in eine Terminerinnerung nur dann übermitteln oder übermitteln lassen, wenn Sie gegenüber der Praxis eingewilligt haben, dass Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse für die Terminerinnerung genutzt werden darf. Soweit die Praxis die Terminerinnerung nicht selbst versendet, sondern hierfür ein anderes Unternehmen einsetzen möchte, sollte die Praxis Sie im Rahmen der Einwilligungserklärung darüber informieren, dass Ihre personenbezogenen DatenQuelle: https://www.datenschutz-berlin.de/themen/gesundheit/terminverwaltung
für die Terminerinnerung an ein auftragsverarbeitendes Unternehmen weitergegeben und von diesem für die Terminerinnerung verarbeitet werden. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs dürfen Ihnen dann keine Terminerinnerungen mehr geschickt werden.
[...]
Sie dürfen nur diejenigen Daten für das Terminmanagement verwenden, die dafür notwendig sind.
Dieser externe Dienstleister und auch die Einwilligung zur Terminerinnerung per SMS sind mir nicht erinnerlich. Bewertungen gehören sicher gar nicht dazu.
Ich möchte und habe auch kein Konto bei solch einem Dienstleister. Daher habe ich auch kein eigenes Vertragsverhältnis oder dem Dienstleister gegenüber irgendeine Einwilligung gegeben.
Die Terminverwaltung kann nur eine reine Auftragsverarbeitung sein und ist beschränkt auf die dafür unbedingt notwendigen Daten. Da gibt es viele Risiken, siehe die Abschnitte für Arztys in der oben verlinkten Doku (Leseempfehlung!).
Ich nehme die Gelegenheit wahr und widerrufe eine ggf. unbeabsichtigt erteilte Zustimmung
Zitat8. Online-Terminbuchungenmit
Nachfolgend beschreiben wir, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wenn Sie unseren Service "Online-Terminbuchung" nutzen.
Verarbeitete Daten: Vor- und Nachname; Telefonnummer; E-Mail-Adresse; Versicherungsart; Zweck der Terminbuchung; Termindaten (Datum, Uhrzeit, Terminart); Freitextnachricht
Zweck: Übermittlung der Terminanfrage; Versand von Terminbestätigungen und -erinnerungen
Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO
Widerrufsmöglichkeit:
Die erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt davon unberührt.
Speicherdauer: bis zur Löschung des jameda Kontos
Empfänger der Daten: Ihre Daten werden an den ausgewählten Arzt zum Zwecke der Übermittlung der Terminanfrage weitergeleitet, sowie an Kommunikationsdienstleister für SMS- und E-Mail-Versand.
Zitat von: Art. 9Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen:
Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden,