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Zusammenfassung

Autor clooney
 - 27.01.2025, 18:15
Ich mag einer Milchmädchenrechnung aufsitzen, aber tragen eine potenzielle e-Akte mit und herum: Die Gesundheitskarte. Ich weiß, dass die jetzige Struktur das nicht hergibt, aber das könnte man ändern.

Auf der Karte wird bei jeder Behandlung die aktuelle Akte pro Arzt in einem Ordner gespeichert. Kennwortgeschützt. Die Kennwörter verwalte ich und teile je nach Bedarf den Ärzten bei Behandlung zu. Zu Hause habe ich ein Kartenlesegerät, welches mir den Zugriff, Einsicht und Bearbeitung erlaubt. Rettungsdienst hat die Möglichkeit, den Passwortschutz optional zu umgehen.

Autor Bit
 - 26.01.2025, 21:16
Angesichts einer Frage, die sich derzeit sicherlich häufig gestellt wird und werden sollte, greife ich hier mal eine Formulierung aus dem aktuellen Kuketz-Forum auf.

Zitat von: Reklow
ePA - Alternative Konzepte zum Austausch von Gesundheitsdaten gesucht

Der aktuellen, elektronischen Patientenakte haben ich und meine Familie nach dem Vortrag beim Chaos Communication Congress 2024 widersprochen.

Grundsätzlich finde ich jedoch das Ziel einer Patientenakte für den Austausch medizinischer Informationen zwischen Arzt > Patient > Arzt für eine gute Idee. Die Frage die ich mir jetzt stelle ist, welche funktionierenden Möglichkeiten wir Patienten abseits der zentralen Datenspeicherung im Rahmen der offiziellen ePA haben, um eine eigenen Patientenakte zu führen und Informationen von Ärzten zu erhalten und weiterzugeben?

Für die Speicherung von dateibasierenden Informationen bieten sich ja eine Vielzahl an Lösungen wie lokale Speicherung am PC, private Cloud, public Cloud, verschlüsselt oder nicht verschlüsselt je nach Gusto. Das ist aus meiner Sicht nicht die primäre Herausforderung bei einer vom Benutzer selbst realisierten Patientenakte. Diese sehe ich persönlich im Austausch der medizinischen Informationen zwischen Arzt > Patient > Arzt.

Mich würde daher interessieren, was für Lösungsansätze für den Austausch von medizinischen Daten zwischen Arzt und Patienten sich abseits der ePA als sinnvoll realisierbar gezeigt haben. Hat hier jemand von Euch von Euch Erfahrungen und kann berichten?

Ich persönlich habe dazu eine recht simple Antwort.

Schon lange bevor die elektronische Patientenakte zum Thema wurde, habe ich mir immer alle Befunde von Ärzten (und ggf. Kliniken) im "offenen Arztbrief" aushändigen lassen und bei anderen oder neuerlichen Arztbesuchen selbst persönlich mitgebracht, wo ich es für angebracht hielt, weil sie zum Beispiel aktueller waren, als der bereits vorgehaltene Stand dort.
Ärzte dürfen bei mir per Datenschutzverfügung meine Daten lokal speichern, nur nicht weitergeben.

Natürlich habe ich sie auf diesem Wege gescannt und in meiner persönlichen Patientenakte lokal konserviert, außerdem analog in einem klassischen Büroordner abgeheftet.

Das hat immer prima funktioniert.
Autor Bit
 - 27.07.2024, 12:55
Zitat von: Kopinski am 27.07.2024, 12:48auf die Finger geklopft, wenn er die Anfrage zu lang offen hält

Ich stelle mir das auch verwaltungstechnisch unangemessen aufwändig vor, ständig (wie sonst als mit Wiedervorlagen?) die Anfrage bewusst zu halten, daß sie nicht in Vergessenheit versandet, was ja wieder zu viel Kritik bei der Kundschaft führen würde.

Ich finde die Aussage jetzt ganz gut: mit dem Statement kann ich abwarten, bis sie sich wieder mit einem Infoschreiben zum Thema melden, jedenfalls bis nächstes Jahr. Natürlich in der Hoffnung, daß das dann nicht gerade bei der Deutschen Post versandet ...  ::)

Auch die Inaussichtstellung einer expliziten Bestätigung, daß sie definitiv (aufgrund meines Opt-out) keine ePA anlegen werden, finde ich sehr erbaulich. :-)
Autor Kopinski
 - 27.07.2024, 12:48
Zitat von: Bit am 25.07.2024, 02:25Die Post ist heutzutage ja nicht mehr so zuverlässig ‒ ich bekam die Bestätigung jetzt erst:
Lese ich jetzt so, dass die den Opt-out noch nicht aktiv haben und man im Zweifelsfall nochmal nachhaken muss.
Ist ja auch logisch. Was soll denn ein Serviz Mitarbeiter machen, wenns noch keine Tabelle für den Opt-Out oder keine DB dafür gibt?
Der kriegt gwiss auf die Finger geklopft, wenn er die Anfrage zu lang offen hält und der will diese Last weghaben.
Autor Exciter
 - 26.07.2024, 19:06
So weit ich übrigens weiss, ist die ePA bei den privat Versicherten Opt-In - hat da jemand mehr Infos?
Autor GLenk
 - 26.07.2024, 10:59
Zitat von: Bit am 25.07.2024, 02:25Die Post ist heutzutage ja nicht mehr so zuverlässig ‒ ich bekam die Bestätigung jetzt erst:

Prima. Bei mir als Noch-nicht-Mitglied hat das mit einer Auskunft zum Widerspruch leider nicht funktioniert.
Autor Bit
 - 25.07.2024, 02:25
Zitat von: GLenk am 04.06.2024, 11:16Halt mich mal hier auf dem Laufenden, falls da noch eine offizielle Mitteilung kommt

Der Widerspruch:

Guck

Die Post ist heutzutage ja nicht mehr so zuverlässig ‒ ich bekam die Bestätigung jetzt erst:

Guck
Autor GLenk
 - 05.06.2024, 16:52
Zitat von: Bit am 05.06.2024, 14:53...Die klare Aussage, daß man im Vorhinein widersprechen kann und das dann bewirkt, daß auch in der Zukunft (nach der freiwilligen Phase) gar nicht erst eine Akte angelegt wird, die fehlt mir.
...

Das Informationsblatt für die neue Rechtslage scheint abgestimmt, aber nicht überall veröffentlicht.
Darstellung im Web, Mitteilung an die Versicherten, Antwort auf Anfragen etc.) scheint (wenn überhaupt schon vorhanden) sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden (Krankenkassenliste des Gesamtverbandes)

Deshalb bin ich über die frühe Information per Brief und Hinweis auf die ab 2025 gültige Rechtslage durch meine kleine BKK sehr zufrieden. (Anm.: Sie unterliegt übrigens nicht der Aufsicht durch den BfDI, sondern LDI NRW. Grund Art. 87 Abs. 2 GG: Sie ist nicht bundesweit, sondern in nur 2 Bundesländer aktiv).

Der Widerspruch
Zitathiermit widerspreche ich vorsorglich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.

Für den Fall, dass die Bestimmungen, die einen Widerspruch erforderlich machen, erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten, möchte ich diesen schon dafür abgeben und bitte Sie, mir rechtzeitig Bescheid zu geben, falls ein erneuter Widerspruch eingelegt werden muss.

Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:
Zitat(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.
Quelle Mastodon

ging in meinem Fall auch per Fax ;D  und Kopie per Mail an die Kasse...

1 Woche später lag diese schriftliche Bestätigung (Bezug geltendes Recht und Vormerkung für kommendes Recht) im Briefkasten:
ZitatUmsetzung des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG)
Ihr Schreiben vom ...
Nichtanlage von elektronischen Patientenakten (ePA) für Versicherte

...,
hiermit bestätigen wir Ihnen wunschgemäß, dass wir für die folgende(n) Person(en) keine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt haben und dies auch nicht ohne einen entsprechenden Antrag Ihrerseits tun werden:

Name Versichertennummer: nnnnnnnnn

Ihren Widerspruch gegen die ,ePA für alle" haben wir vermerkt. Sollten Sie Ihre Meinung ändern und doch von den Vorteilen der neuen, sicheren ePA für Ihre Versorgung profitieren wollen, können Sie den Widerspruch jederzeit widerrufen

Vorgehen und Belege sind IMHO vorbildlich.
Autor Bit
 - 05.06.2024, 14:53
Zitat von: GLenk am 05.06.2024, 07:53nicht notwendig
Habe ich verstanden.
Aber "nicht notwendig" heißt ja, in die Zukunft weisend, nicht "unwirksam"::)

Die klare Aussage, daß man im Vorhinein widersprechen kann und
das dann bewirkt, daß auch in der Zukunft (nach der freiwilligen Phase) gar nicht erst eine Akte angelegt wird, die fehlt mir.

Zitat von: AOKSeit Inkrafttreten des DigiG können Versicherte bereits formlos gegen das Anlegen einer ePA widersprechen. Wir empfehlen aber, das Informationsschreiben abzuwarten, das voraussichtlich im Sommer 2024 von der AOK verschickt wird. Ab dem Zeitpunkt wird auch ein digitaler Prozess (Online-Formular) für den Widerspruch zur Verfügung stehen.
Es würde mir nicht einfallen, ein Online-Formular dafür zu benutzen!

Zitat von: AOKDie Nutzung bleibt aber freiwillig. Ein Versicherter kann jederzeit widersprechen, auch nach dem 15. Januar 2025. Eine bereits angelegte Akte wird nach Eingang des Widerspruchs wieder gelöscht.
Darauf verlasse ich mich lieber nicht: Ich will, daß sie gar nicht erst angelegt wird, sprich dafür keine Daten in der entsprechenden Datenbank landen!
Autor GLenk
 - 05.06.2024, 07:53
Noch eine kleine ergänzende Stichprobe:

Bei der AOK Nordwest finde ich  Elektronische Patientenakte ePA: Opt-out erklärt

ZitatSeit Inkrafttreten des DigiG können Versicherte bereits formlos gegen das Anlegen einer ePA widersprechen. Wir empfehlen aber, das Informationsschreiben abzuwarten, das voraussichtlich im Sommer 2024 von der AOK verschickt wird. Ab dem Zeitpunkt wird auch ein digitaler Prozess (Online-Formular) für den Widerspruch zur Verfügung stehen.

Dagegen behauptet die Barmer im sogenannten Fakten-Check: Was bedeutet das Opt-Out für die ePA?

ZitatGilt das Opt-Out für die ePA schon?

Nein. Die Anlage einer ePA setzt weiterhin voraus, dass die Versicherten sich selber anmelden.

Die automatische Bereitstellung einer ePA wird ab Januar 2025 starten, so das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz). Sofern Sie widersprechen, legt Ihre Krankenkasse keine ePA an. Sollte eine Akte schon vorhanden sein, können Sie ihre Löschung jederzeit verlangen.

Sollte ich daher schon heute der ePA widersprechen?

Nein. Das Gesetz erlaubt noch keine automatische Anlage einer ePA. Daher darf Ihre Krankenkasse nur mit Ihrer expliziten Zustimmung eine ePA für Sie anlegen. Ein aktiver Widerspruch ist insofern nicht notwendig.
Autor GLenk
 - 05.06.2024, 07:37
Zitat von: AlphaElwedritsch am 05.06.2024, 04:47[...Nachricht im Postfach mit credentials zur ePA zum einloggen

2024 gilt nach meinem Verständnis noch die alte Regelung: Opt-In.
ZitatMit der kommenden Opt-Out Regelung wird für Sie ab Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Sie können der Anlage Ihrer ePA jederzeit widerspreche.......
Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V

Die für 2025 geltenden Informationen für die ePA nach § 343 SGB V können Sie zum Nachlesen hier herunterladen: Informationen nach § 343 SGB V ab 2025
....
Möchten Sie der Anlage Ihrer ePA widersprechen?

Das können Sie jederzeit bequem über Meine TK machen.

Bis spätestens Ende Oktober 2024 werden werden wir alle TK-Versicherten per Post informieren und die Möglichkeiten eines Widerspruchs aufzeigen. Mit dem Brief erhalten Sie ein Einmal-Kennwort, das Sie für den Widerspruch nutzen können.
Die elektronische Patientenakte ab 2025

Kann es sein, dass die Akte noch nicht angelegt wurde?
Autor AlphaElwedritsch
 - 05.06.2024, 04:47
Zitat von: GLenk am 04.06.2024, 22:14wohl
Mit Sicherheit, nicht mit " wohl"
Bei meinem Sohn war eine Nachricht im Postfach mit credentials zur ePA zum einloggen
Autor GLenk
 - 04.06.2024, 22:14
Gerade sah ich es gibt eine ähnlich Anfrage vom kuketzblog auf Mastodon:

ZitatDie elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss widersprechen (Opt-out). Wie sieht das bei euch aus? Hat euch eure Krankenkasse schon informiert? Wie wird das Opt-Out umgesetzt?

Die TK ist wohl schon aktiv, AOK nicht.

Autor Bit
 - 04.06.2024, 20:45
Zitat von: GLenk am 04.06.2024, 20:38Der BfDI hat seine oben verlinkte Information entfernt
Scheinbar ist es nicht mehr erwünscht, daß die Menschen darüber informiert sind ...  ::)
Vielleicht wurden die Widersprüche lästig.
Autor GLenk
 - 04.06.2024, 20:38
Zitat von: Bit am 04.06.2024, 20:22Es gibt eine FAQ-Seite zur ePA, allerdings habe ich da nur zugewandte Fragen (und deren Antworten) gesehen. Fragen zum Opt-out fand ich nicht.
Es war auch bezeichnend, daß die Kundenservice-Mitarbeiterin gar nicht wusste, was ein Opt-out ist. 😵

Im Vergleich sind die mehrseitigen Information meiner BKK zum Widerspruch unter Pkt. 10 in  Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V (Stand 15.05.24) dann vorbildlich.s
Das wird auch nicht jede Kasse selber neu ausformulieren müssen. Es gibt es sehr wahrscheinlich eine Verbandsvorlage.
Das Dokument bei der TK scheint mir sehr vergleichbar("gleich").

Das sollte ja eigentlich gar nicht so schwer mit dem Kopieren und Verlinken sein. Nur die Mitarbeity müssen mit dem Thema und dem Stand ihres Krankenkasse vertraut sein. Sollte dann Unwissen passen, ist es peinlich für die Kasse.
(OT: Heute mit einer Bank telefoniert wegen Giro2Debit-Kart . Als ich USB-Tangenerator, FinTs, .... erwähnte, wurde das Gespräch abgebrochen, dass sei dem Bankmitarbeity zu technisch, wenn ich schon mit "Schnittstelle" argumentieren würde. Sie würde nur die App nutzen.  Mangelnde Kenntnis  ist wohl ein verbreitetes Übel).

Ooch, gerade fällt mir auf: Der BfDI hat seine oben verlinkte Information entfernt
ZitatHTTP Status 404

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