Zitat von: Reklow
ePA - Alternative Konzepte zum Austausch von Gesundheitsdaten gesucht
Der aktuellen, elektronischen Patientenakte haben ich und meine Familie nach dem Vortrag beim Chaos Communication Congress 2024 widersprochen.
Grundsätzlich finde ich jedoch das Ziel einer Patientenakte für den Austausch medizinischer Informationen zwischen Arzt > Patient > Arzt für eine gute Idee. Die Frage die ich mir jetzt stelle ist, welche funktionierenden Möglichkeiten wir Patienten abseits der zentralen Datenspeicherung im Rahmen der offiziellen ePA haben, um eine eigenen Patientenakte zu führen und Informationen von Ärzten zu erhalten und weiterzugeben?
Für die Speicherung von dateibasierenden Informationen bieten sich ja eine Vielzahl an Lösungen wie lokale Speicherung am PC, private Cloud, public Cloud, verschlüsselt oder nicht verschlüsselt je nach Gusto. Das ist aus meiner Sicht nicht die primäre Herausforderung bei einer vom Benutzer selbst realisierten Patientenakte. Diese sehe ich persönlich im Austausch der medizinischen Informationen zwischen Arzt > Patient > Arzt.
Mich würde daher interessieren, was für Lösungsansätze für den Austausch von medizinischen Daten zwischen Arzt und Patienten sich abseits der ePA als sinnvoll realisierbar gezeigt haben. Hat hier jemand von Euch von Euch Erfahrungen und kann berichten?
Zitat von: Kopinski am 27.07.2024, 12:48auf die Finger geklopft, wenn er die Anfrage zu lang offen hält
Zitat von: Bit am 25.07.2024, 02:25Die Post ist heutzutage ja nicht mehr so zuverlässig ‒ ich bekam die Bestätigung jetzt erst:Lese ich jetzt so, dass die den Opt-out noch nicht aktiv haben und man im Zweifelsfall nochmal nachhaken muss.
Zitat von: Bit am 25.07.2024, 02:25Die Post ist heutzutage ja nicht mehr so zuverlässig ‒ ich bekam die Bestätigung jetzt erst:
Zitat von: GLenk am 04.06.2024, 11:16Halt mich mal hier auf dem Laufenden, falls da noch eine offizielle Mitteilung kommt
Zitat von: Bit am 05.06.2024, 14:53...Die klare Aussage, daß man im Vorhinein widersprechen kann und das dann bewirkt, daß auch in der Zukunft (nach der freiwilligen Phase) gar nicht erst eine Akte angelegt wird, die fehlt mir.
...
Zitathiermit widerspreche ich vorsorglich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.Quelle Mastodon
Für den Fall, dass die Bestimmungen, die einen Widerspruch erforderlich machen, erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten, möchte ich diesen schon dafür abgeben und bitte Sie, mir rechtzeitig Bescheid zu geben, falls ein erneuter Widerspruch eingelegt werden muss.
Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:Zitat(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.
ZitatUmsetzung des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG)
Ihr Schreiben vom ...
Nichtanlage von elektronischen Patientenakten (ePA) für Versicherte
...,
hiermit bestätigen wir Ihnen wunschgemäß, dass wir für die folgende(n) Person(en) keine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt haben und dies auch nicht ohne einen entsprechenden Antrag Ihrerseits tun werden:
Name Versichertennummer: nnnnnnnnn
Ihren Widerspruch gegen die ,ePA für alle" haben wir vermerkt. Sollten Sie Ihre Meinung ändern und doch von den Vorteilen der neuen, sicheren ePA für Ihre Versorgung profitieren wollen, können Sie den Widerspruch jederzeit widerrufen
Zitat von: GLenk am 05.06.2024, 07:53nicht notwendigHabe ich verstanden.
Zitat von: AOKSeit Inkrafttreten des DigiG können Versicherte bereits formlos gegen das Anlegen einer ePA widersprechen. Wir empfehlen aber, das Informationsschreiben abzuwarten, das voraussichtlich im Sommer 2024 von der AOK verschickt wird. Ab dem Zeitpunkt wird auch ein digitaler Prozess (Online-Formular) für den Widerspruch zur Verfügung stehen.Es würde mir nicht einfallen, ein Online-Formular dafür zu benutzen!
Zitat von: AOKDie Nutzung bleibt aber freiwillig. Ein Versicherter kann jederzeit widersprechen, auch nach dem 15. Januar 2025. Eine bereits angelegte Akte wird nach Eingang des Widerspruchs wieder gelöscht.Darauf verlasse ich mich lieber nicht: Ich will, daß sie gar nicht erst angelegt wird, sprich dafür keine Daten in der entsprechenden Datenbank landen!
ZitatSeit Inkrafttreten des DigiG können Versicherte bereits formlos gegen das Anlegen einer ePA widersprechen. Wir empfehlen aber, das Informationsschreiben abzuwarten, das voraussichtlich im Sommer 2024 von der AOK verschickt wird. Ab dem Zeitpunkt wird auch ein digitaler Prozess (Online-Formular) für den Widerspruch zur Verfügung stehen.
ZitatGilt das Opt-Out für die ePA schon?
Nein. Die Anlage einer ePA setzt weiterhin voraus, dass die Versicherten sich selber anmelden.
Die automatische Bereitstellung einer ePA wird ab Januar 2025 starten, so das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz). Sofern Sie widersprechen, legt Ihre Krankenkasse keine ePA an. Sollte eine Akte schon vorhanden sein, können Sie ihre Löschung jederzeit verlangen.
Sollte ich daher schon heute der ePA widersprechen?
Nein. Das Gesetz erlaubt noch keine automatische Anlage einer ePA. Daher darf Ihre Krankenkasse nur mit Ihrer expliziten Zustimmung eine ePA für Sie anlegen. Ein aktiver Widerspruch ist insofern nicht notwendig.
Zitat von: AlphaElwedritsch am 05.06.2024, 04:47[...Nachricht im Postfach mit credentials zur ePA zum einloggen
ZitatMit der kommenden Opt-Out Regelung wird für Sie ab Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Sie können der Anlage Ihrer ePA jederzeit widerspreche.......Die elektronische Patientenakte ab 2025
Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V
Die für 2025 geltenden Informationen für die ePA nach § 343 SGB V können Sie zum Nachlesen hier herunterladen: Informationen nach § 343 SGB V ab 2025
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Möchten Sie der Anlage Ihrer ePA widersprechen?
Das können Sie jederzeit bequem über Meine TK machen.
Bis spätestens Ende Oktober 2024 werden werden wir alle TK-Versicherten per Post informieren und die Möglichkeiten eines Widerspruchs aufzeigen. Mit dem Brief erhalten Sie ein Einmal-Kennwort, das Sie für den Widerspruch nutzen können.
Zitat von: GLenk am 04.06.2024, 22:14wohlMit Sicherheit, nicht mit " wohl"
ZitatDie elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss widersprechen (Opt-out). Wie sieht das bei euch aus? Hat euch eure Krankenkasse schon informiert? Wie wird das Opt-Out umgesetzt?
Zitat von: GLenk am 04.06.2024, 20:38Der BfDI hat seine oben verlinkte Information entferntScheinbar ist es nicht mehr erwünscht, daß die Menschen darüber informiert sind ...
Zitat von: Bit am 04.06.2024, 20:22Es gibt eine FAQ-Seite zur ePA, allerdings habe ich da nur zugewandte Fragen (und deren Antworten) gesehen. Fragen zum Opt-out fand ich nicht.
Es war auch bezeichnend, daß die Kundenservice-Mitarbeiterin gar nicht wusste, was ein Opt-out ist. 😵
ZitatHTTP Status 404
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