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Zusammenfassung

Autor duda
 - 16.08.2024, 11:00
Zitat von: GLenk am 16.08.2024, 08:58, dass PayPal Plus ... eine Bonitätsprüfung durchführe. Dabei würden mathematisch-statistische Verfahren eingesetzt um ein Rating etc.
Also lag ich mit meiner Vermutung doch richtig. PPP arbeitet hier nach dem gleichen Prinzip wie es auch die anderen tun (bspw. Klarna). Und eine entsprechende Datenverarbeitung/-auswertung ist damit auch bewiesen.
Autor GLenk
 - 16.08.2024, 08:58
Zitat von: Bit am 13.08.2024, 20:34PayPal muss gar keine Bonität prüfen, weil es keinen Kredit gibt (

In den Datenschutzhinweisen des Händlers in meinem Fall steht dagegen, dass PayPal Plus  bei Auswahl einer der nachfolgend aufgelisteten Zahlungsmethoden "PayPal via PayPal Plus", "Kreditkarte via PayPal Plus", "Lastschrift via PayPal Plus" oder "PayPal Plus Rechnung" eine Bonitätsprüfung durchführe. Dabei würden mathematisch-statistische Verfahren eingesetzt um ein Rating etc.
Autor duda
 - 13.08.2024, 20:46
Zitat von: Bit am 13.08.2024, 20:41Wozu sollte es also (womöglich gebührenbehaftet) eine Bonitätsauskunft einholen?
Wieso "gebührenbehaftet"?!

Irgendwo tief in den AGBs vergraben ... wird man dem Fernzugriff (Kontostandsabfrage, letzte Transaktionen, kleine Bonitätsprüfung) auf das eigene Konto gewollt oder auch ungewollt zugestimmt haben (zustimmen müssen).

Zitat von: Bit am 13.08.2024, 20:41aber sie ändern ja gerne mal die AGB.
Das kommt noch erschwerend obendrauf.
Autor Bit
 - 13.08.2024, 20:41
Zitat von: duda am 13.08.2024, 20:35Mir sind nur zwei Ausnahmen bekannt, wo (angeblich) keine Bonitätsprüfung stattfinden soll.

Solange der Betroffene immer nur Käufer ist, geht PayPal niemals in Vorleistung, riskiert also nichts. Wozu sollte es (womöglich gebührenbehaftet) eine Bonitätsauskunft einholen?
Ich glaube auch nicht, daß ich der zugestimmt habe, aber sie ändern ja gerne mal die AGB.
Autor duda
 - 13.08.2024, 20:35
Zitat von: Bit am 13.08.2024, 20:23aber auch da: ich war nicht dabei.
Alles gut! :)

Zitat von: Bit am 13.08.2024, 20:23Daß die Kontonummer nicht durchgereicht wird, erscheint mir selbstverständlich,
Auch hier: Ohne Kontonummer keine Bonitätsprüfung.

Mir sind nur zwei Ausnahmen bekannt, wo (angeblich) keine Bonitätsprüfung stattfinden soll. Zum einen ist das die "Vorkasse" und zum anderen der "Kauf ohne SCHUFA". Letzterer ist (selbstverständlich) mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Zitat von: Bit am 13.08.2024, 20:34PayPal muss gar keine Bonität prüfen, weil es keinen Kredit gibt
Das mag schon sein. Aber PP, oder konkreter PPP, hat hierbei eine besondere Sorgfaltspflicht seinen Auftraggebern gegenüber. Irgendjemand in der Abwicklungskette muss die "Zahlungsausfallsicherheit" prüfen (können). Und nicht zuletzt ist PP nicht unbedingt für seine Datensparsamkeit bekannt. ;)
Autor Bit
 - 13.08.2024, 20:34
Deine Bearbeitung im Nachgang:
Zitat von: duda am 13.08.2024, 20:15Wie soll PP oder meinetwegen auch PPP die Bonität prüfen können, wenn keinerlei Daten (keine Angaben) zur Transaktion transferiert werden??? ???

PayPal muss gar keine Bonität prüfen, weil es keinen Kredit gibt (das ist ja, was PayPal gemeinhin als böse erscheinen lässt) es zahlt nichts, was es nicht zuvor schon bekommen hat und wenn man Ansprüche an PayPal haben sollte, muss man sehr viel Geduld mitbringen (wie beim Finanzamt).

Deswegen empfehle ich auch umgekehrt jedem, PayPal nur genau das zu geben, was es zahlen muss.

Bei mir holt es sich von einem extra dafür eingerichteten Guthabenkonto, das ich IMMER erst nach der Bestellung mit dem entsprechenden Wert befülle. So kann es sich nichts holen, was ich nicht will und es entstehen keine Ansprüche gegen PayPal.

Kundenschutz: sollte sich die Lieferung als fehler- bzw. mangelhaft erweisen und es zu keiner Einigung mit dem Händler (PayPal hat dafür wie eBay, aber wirkungsvoller, ein eigenes Verfahren) kommen, wird der Kauf storniert und man erhält genau auf dem selben Wege zurück, was man bezahlt hat.

Wenn alles komplikationsfrei läuft, bekommt nach der Bestellung und "Bezahlung" an eBay, der Händler eine Nachricht, "Besteller hat gezahlt" und sendet daraufhin den Artikel, aber Geld bekommt er erst, wenn der Deal abgeschlossen ist (nach Fristablauf oder Einigung). Der Händler kennt außer den Rechnungsdaten (falls es eine solche gibt) nur die eMail-Adresse (den Benutzernamen) bei PayPal und ggf. eine Lieferanschrift natürlich.
Autor Bit
 - 13.08.2024, 20:23
Zitat von: duda am 13.08.2024, 20:15Bist du dir dbzgl. wirklich zweifelsfrei sicher?!? ::)

Nein, natürlich nicht: ich war nicht dabei. Ich schließe das nur aus GLenks Angaben.

Außerdem schildere ich das auf Basis meiner klassischen Erfahrung mit PayPal, wie gesagt. Zusätzliche Marken kenne ich nicht, weil ich sie auch nicht nutze.

Am Ende bin ich schließlich auch nicht unfehlbar und zu jeglichem Irrtum berechtigt.

Es konnte mich aber noch keines der Postings in diesem Thread davon überzeugen.
Daß die Kontonummer nicht durchgereicht wird, erscheint mir selbstverständlich, aber auch da: ich war nicht dabei.
Autor duda
 - 13.08.2024, 20:15
Zitat von: Bit am 13.08.2024, 19:56Dafür bekommt es (vermutlich) einen Affiliate Link. Und auf den hat GLenk offensichtlich geklickt und in der Kaufabwicklung die Kreditkarte als Referenz angegeben.

Damit bekommen PayPal und der Händler keine Angaben über das Konto, von dem sich die belastete Kreditkarte den Betrag holt.
Bist du dir dbzgl. wirklich zweifelsfrei sicher?!? ::)

Zitat von: Bit am 13.08.2024, 19:56Damit bekommen PayPal und der Händler keine Angaben über das Konto, von dem sich die belastete Kreditkarte den Betrag holt.
Wie soll PP oder meinetwegen auch PPP die Bonität prüfen können, wenn keinerlei Daten (keine Angaben) zur Transaktion transferiert werden??? ???
Autor Bit
 - 13.08.2024, 19:56
Zitat von: Exciter am 13.08.2024, 17:39bei den Betroffenen direkt nachzufragen

Ich habe (ich glaube, noch im alten Jahrtausend) mit PayPal angefangen, weil ich es einfach als die ideale Zahlungsmethode im Zusammenspiel mit eBay empfand (damals noch die erste Zusammenarbeit).
Weil ich eben auch eBay als die ideale, egalisierende Plattform für Händler empfinde. Ich kaufe fast immer sofort (früher auch gerne mal Auktionen aus Sportsgeist), fast ausschließlich von gewerblichen Händlern und schere sie Dank eBay und PayPal quasi alle über einen Kamm und bleibe dabei weitgehend unbehelligt.
In Datenschutzthemen habe ich mich erst später vertieft und so ist das Kind längst ersoffen ...

Insofern fühle ich mich hier als "Betroffener" auch angesprochen.

Zitat von: Exciter am 13.08.2024, 13:12
Zitat von: GLenk am 13.08.2024, 11:35
Zitat von: Exciter am 13.08.2024, 10:48Du hast via Kreditkarte gezahlt, also schau in die Abrechnung wer da "abgebucht" hat, da steht sicher nicht PayPal...
Im Namensfeld des Gegenkonto auf der Buchung steht tatsächlich "PAYPAL *Ersatzteile....".

Wer weiss was die da im Hintergrund laufen haben - würde da einfach mal nachfragen...

Das ist schon korrekt und Du irrst: GLenk hat (gegenüber dem Händler) mit PayPal bezahlt und genießt damit auch den PayPal Kundenschutz.

PayPal zahlt nur, wenn es Deckung hat. Entweder man überweist selbst auf sein PayPal-Konto, oder man gibt ihm eine Referenz, wo es sich das Geld per Lastschrift holen kann. Das kann ein Bankkonto sein oder eben eine Kreditkarte.
Wobei sich die Kreditkartenfirma das ja dann auch wieder vom referenzierten Bankkonto holt.
Im Grunde ist die Zahlung über drei Ecken (Bank – Kreditkarte – Paypal) beim Händler gelandet, WENN der Sender der Zahlung nach Fristablauf seit der Lieferung kein Veto einlegt hat (Kundenschutz).

Zitat von: duda am 13.08.2024, 16:15[...] Händler, die "PayPal Plus" (PPP) anbieten, fungieren in diesem Zusammenhang sozusagen als "Erfüllungsgehilfen". Ich würde darauf wetten, dass PP seine Partner (sogenannte "Befreundete Unternehmen") an derartigen Transaktionen (natürlich auch) teilhaben lässt.

Umgekehrt: Während für den (privaten) Kunden PayPal kosten- und gebührenfrei ist, zahlt das Unternehmen für die Zusammenarbeit mit PayPal Geld, damit es PayPal als möglichen Zahlungsweg anbieten darf, das ist nämlich sehr verkaufsfördernd.
Dafür bekommt es (vermutlich) einen Affiliate Link. Und auf den hat GLenk offensichtlich geklickt und in der Kaufabwicklung die Kreditkarte als Referenz angegeben.

Damit bekommen PayPal und der Händler keine Angaben über das Konto, von dem sich die belastete Kreditkarte den Betrag holt.
Das ist gar nicht so ungeschickt.
Autor GLenk
 - 13.08.2024, 19:42
Ich habe die aufblähenden Zitate+recherchierten Quellen gelöscht.
Geht auch ohne.
Autor Exciter
 - 13.08.2024, 19:14
Alles fein, jeder wie er möchte:)

Mir wäre es nur der Aufwand einfach nicht wert, in der Zeit der ganzen Posts inkl. Recherche, hätte man locker die Mail an die Beteiligten verfasst  8)
Autor GLenk
 - 13.08.2024, 18:02
Zitat von: Exciter am 13.08.2024, 17:39...t hier ellenlange Zitate zu liefern, die nur Vermutungen zulassen?

Ich arbeite gerne mit Quellen, um meine Vermutungen zu unterlegen. Niemand ist gezwungen, sie zu lesen, sollte dann aber auch bei den Antworten nicht damit rechnen, dass ich zitiertes noch mal hervorhebe.

Für mich ist das Thema und die Frage auch geklärt: Ich habe ein eigenes Vertragsverhältnis für den Kauf mit PPP mit der Fa. PayPal, daher sind auch deren AGBs etc. relevant.
Merkwürdig bleibt die Mail mit den Änderungen direkt am Anschluss.

Auch gemeinsame Verantwortung mag nicht in jedem Fall vorliegen. Das ist aber Datenschutzgewurschtel der Juristen.


Hallo Bit,
es ist auch ok  das Thema zu kürzen oder ganz zulöschen. Von meiner Seite ist es wie gesagt erledigt.
Autor Exciter
 - 13.08.2024, 17:39
Wie wäre es denn einfach mal bei den Betroffenen direkt nachzufragen (PayPal und dem Shop) - anstatt hier ellenlange Zitate zu liefern, die nur Vermutungen zulassen?
Autor GLenk
 - 13.08.2024, 17:17
Zitat von: duda am 13.08.2024, 16:15Ich würde darauf wetten, dass PP seine Partner (sogenannte "Befreundete Unternehmen") an derartigen Transaktionen (natürlich auch) teilhaben lässt.

Da halte ich inzwischen auch für gut möglich. Auch als PPP-Nutzer (=ohne PP-Konto) habe ich mich für die Abwicklung der Kreditkartenzahlung über diesen Zahlungsdienstleister entschieden.

Und auch PPP handelt nicht als Auftragsverarbeiter, sondern als gemeinsamer Verantwortlicher (=verfolgt eigene Zwecke):


Autor duda
 - 13.08.2024, 16:45
Zitat von: Exciter am 13.08.2024, 16:34Er hat aber nicht als Sender mit PayPal bezahlt sondern mit der Kreditkarte...
Wenn PP (wenngleich über den erweiterten Abwicklungsweg "PPP") ohnehin immer als Zahlungsdienstleister ("Man in the middle") fungiert, ist die (vom Nicht-PP-Kunde) gewählte Zahlungsart doch vollkommen nebensächlich.