MS Windows ohne Lizenz nutzen

Begonnen von Kopinski, 19.01.2025, 20:23

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Kopinski

Wer kennt's noch? Frühers gab's gebrannte Windows CDs mit Lizenzschlüsseln drauf.
Heut wird ja eher online kontrolliert.

Nur welche Wege gibt es noch an Lizenzschlüssel zu kommen.
Gerne gestaffelt nach:
- Legal
- halblegal
- illegal

Und welche Konsequenzen gibts bei illegal?
Denke hier auch an größere Unternehmen.

Exciter

Was genau möchtest du mit der Frage eigentlich herausfinden?

Kopinski

Mir kam ne Idee:
Defund Microsoft!

Die ziehn unsere Daten ab, illegal, ändern ständing Bedinungen, aktivieren "ONEDRIVE" im Hintergrund.

Nur warum zahlen alle immer die Lizenzen von denen. Das ist auch ganz schlimm in der IT-Abteilung bei uns. Das Erste, an wass die denken sind die MS Lizenzen.

Was wenn denen einfach keiner mehr Geld geben täte??
"Move fast and break things!" - können wir auch!!

Exciter

#3
Was ist denn das für ein Quatsch?

Dann stell(t) um auf OpenSource, bevor du hier in die Grauzone abdriften möchtest...

Was heißt überhaupt eure IT-Abteilung?
Kennst du da genaue Zahlen, was für Lizenzen ausgegeben wird?

Bit

Zitat von: Kopinski am 19.01.2025, 20:23- Legal - halblegal - illegal

Das werden wir aber sicher nicht hier als Anleitung ins Netz stellen.

Kopinski

Bit Ja, hier hätten wir's wieder nochmal.
Bei Windowslizenzen hört Spaß bei vielen auf.

Wer wüsste, warum man dies nicht besprechen darf?

Anne Brorhilker beschrieb en Details, also als Anleitung, wie man Cum-Ex und CUM-CUM macht.
Könnt wer doch ganz genau als Anleitung hernehmen, woll?

Exciter: Geht nicht über unsere IT Abteilung. Das war nur zum Beispiel.
Meine Vision ist: Alle IT Abteilungen machen mit, machen einen Streik und defunden MS.

Was hätten diese zu befürchten wenn es zu Fehler bei der Lizensierung kommt?
Kann man sich nicht fahrlässig irren?
Was ist das? Eine Owi?

Opensource tät alles lösen, viele tun sich schwer oder können nicht wegen Progämmle X oder Y.

Exciter

Bei der klaffen Theorie und Praxis scheinbar sehr weit auseinander, ebenso wie beim Kommentator "harfes"

https://www.borncity.com/blog/2025/01/18/microsoft-365-personal-und-family-wird-teurer-wegen-copilot/#comment-205905

Zu deinem Beispiel mit der LizenZierung: dann zeige mir die Mitarbeiter der IT-Abteilungen, die da freiweillig mitmachen und ihren Job riskieren, weil Sie mal eben 100 Leute die M365 Lizenz entzogen und die Mitarbeiter inkl. C-Level handlungsunfähig gemacht haben..

Wie kann man sich bei der Lizenzierung fahrlässig irren, entweder der Mitarbeiter hat eine passende Lizenz zugewiesen oder nicht, und als Massenvorgang wird sowas immer abgesegnet und kontrolliert - normalerweise ;)

OpenSource ist ein guter Ansatz und löst längst nicht alle Probleme - zumal seit dem Code of Coduct Kram jede(r) auch ohne Ahnung rumpfuschen kann oder soll :/

Von der Belegschaft, die jetzt mal von heute auf morgen Thunderbird statt Outlook etc. nutzen soll, fange ich erst gar nicht an zu reden....

Bit

#7
Zitat von: Kopinski am 20.01.2025, 09:54Bei Windowslizenzen hört Spaß bei vielen auf.

Nein, bei Anleitungen und Aufforderungen zu Straftaten hört der Spaß für ein öffentliches Forum natürlich auf.

Diskussionen über Microsoft, Windows und Lizenzen sind ansonsten schon erwünscht. Besonders unter der Perspektive, daß der Datenschutzbereich ja naturgemäß sehr Linux-lastig ist.

Kopinski

@ Bit: Das hätt ich jerne geklärt.
Nach dem Link handelt es sich um eine Vertragsverletzung.

ZitatUrheberrechtsverletzungen, wie das illegale Kopieren und Verbreiten von Musik, Filmen oder Software
    Markenrechtsverletzungen, beispielsweise wenn ein Unternehmen ein Logo oder einen Markennamen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet
    Patentverletzungen, bei denen ein Produkt oder eine Technologie ohne Genehmigung des Patentinhabers hergestellt oder verkauft wird
    Vertragsbruch, etwa wenn ein Lizenznehmer die vertraglich festgelegten Nutzungslimits oder Bedingungen nicht einhält
Die andren Punkt stehen hintan.

Man wäre nach § 280 BGB schadenersatzpflichtig, ich seh keine Gefängnisstrafe, nur Schadensersatz.

Kann man nicht auch aufrechnen: Ungewünschte Updates, Arbeitsmehraufwand für ALLE (vor allem die IT Abteilung) aber ich als der Entnutzer habe mich auch beim Zwangsupdate zu W10 neu einarbeiten müssen.

So ein Verfahren bräucht man!
Denn MS liefert nicht wie versprochen. Einige sagen auch schon, es wär keen Betriebssystem mehr:
https://blog.jakobs.systems/blog/20241025-ist-windows-noch-ein-betriebssystem/

Das hatt der Kollege dem ChatGPT entlockt!
ZitatWährend Windows technisch als Betriebssystem gilt, ist es in der Funktionalität und Benutzerautonomie eingeschränkt und wirkt zunehmend wie eine ,,zugangsorientierte Plattform" für Microsoft-Dienste, statt ein vollständig offenes Betriebssystem zu sein.
Zugangsorientierte Plattform, so wie AOL dereinst.

Arglistige Täuschung?!
Vielleicht ne Analogi:
ZitatEin Fahrzeugkäufer muss erwarten können, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests besteht, ohne eine hierfür eigens konzipierte Software zu erhalten. Ansonsten liegt ein Mangel vor und der Hersteller muss das betroffene Auto zurücknehmen.
https://www.vzbv.de/urteile/zur-arglistigen-taeuschung-durch-den-hersteller

Muss dass nicht auch gelten für den Käufer eines MS Betriebssystems?

....muss erwarten können, dass ein in D vertriebenes SoftwareProdukt, den Anforderungen an DSGVO und dem Zweck der Bereitstellung betriebssystemüblicher Funktionen gerecht wird.

Kopinski

Nochmal gschaut:
Software ist wohl auch Urheberrecht:
https://www.urheberrecht.de/software/

Dann eventoell doch Straftat:
https://dejure.org/gesetze/UrhG/69c.html

Dazu noch interessant:
ZitatNehmen wir an, dass in einer mittelständischen GmbH nur 800 PCs über Lizenzen eines Office-Programmpakets verfügen, das jedoch von 1000 PCs genutzt wird. Weist die Staatsanwaltschaft nach, dass die Geschäftsführung die Lizenzrechtsverstöße vorsätzlich – etwa um Kosten zu sparen – begangen oder in Kauf genommen hat, wird es ungemütlich für den IT-verantwortlichen Geschäftsführer: Er steht im Verdacht, sich strafbar gemacht zu haben, indem er mit Wissen und ohne Einwilligung des Rechtsinhabers ein geschütztes Werk vervielfältigt hat.

Anders sieht es aus, wenn das Vorstandsmitglied nichts von dem Lizenzverstoß gewusst hat, der Vorsatz also nur auf einen seiner Mitarbeiter, beispielsweise den IT-Leiter, zutrifft. Kann der sich nicht "entschulden", also beispielsweise nachweisen, dass er nur eine Anordnung befolgt hat, so wird seine "Strafbarkeit" geprüft.

Diese Entschuldung von unten nach oben ist eine Frage der Organisation im Unternehmen. Gibt es Lizenz-Management-Policies und konkrete Arbeitsanweisungen oder nicht? Die Antwort auf diese Frage ist in diesem Zusammenhang entscheidend.
https://www.computerwoche.de/article/2664976/wenn-der-lizenzgeber-zweimal-klingelt.html

Dazu wird noch gesagt, eine Versicherung könne den CIO davor schützen.

Bit

#10
Zitat von: Kopinski am 20.01.2025, 14:35Man wäre nach § 280 BGB schadenersatzpflichtig, ich seh keine Gefängnisstrafe, nur Schadensersatz.

Das BGB ist kein Strafrecht. Im Übrigen kommt es für das Strafrecht auf den Umfang, die Arglist und die Gewinnerzielungsabsicht an.

Es ist ein Unterschied,
• ob jemand den Key seines Mitbewohners für sich selbst unzulässig (weil ohne Lizenz) mitverwendet, um die (im Übrigen frei und kostenlos verbreitete) Software zu installieren (früher ein massenhaft typischer Fall), was eher das Urhebergesetz tangiert
oder
• ob jemand illegale Keys (womöglich noch gefälschte Aufkleber und oder Lizenzdokumente) massenhaft gegen Geld produziert und das gewerblich betreibt. Das kann auch als Betrug (§ 263 StGB) mit Gewinnerzielungsabsicht zu erheblichem Strafmaß führen (bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe nach Abs. 3).

Zitat von: Kopinski am 20.01.2025, 14:35Kann man nicht auch aufrechnen

Schadenersatz kann das Gericht aufrechnen, Straftaten jedoch nicht.
Man kann da vielleicht mildernde Umstände vortragen, allein ob sie angerechnet werden, sei dahin gestellt, wenn der Zweck der Ausrede zu offensichtlich ist.

Zitat von: Kopinski am 20.01.2025, 14:35Muss dass nicht auch gelten für den Käufer eines MS Betriebssystems?

Das entscheidet dann das Gericht.

Zitat von: Kopinski am 20.01.2025, 15:14
Zitatwenn das Vorstandsmitglied nichts von dem Lizenzverstoß gewusst hat

Ich persönlich halte von der "Entschuldung von unten nach oben" nichts, denn dafür ist ein Vorgesetzter eben verantwortlich ‒ vorgebliche Unwissenheit wird ihn nicht schützen, denn dieser muss er in der Betriebsstruktur eben vorbeugen: Das ist seine Aufgabe.

Deine Idee, in einer Firma von vorgesetzter Position Lizenzen zu "überdehnen", oder bewusst Mitarbeiter mit nicht lizensierter Software gewerblich arbeiten zu lassen, dürfte den Fokus relevanter Strafgesetze und auch das Strafmaß die Höhe treiben, weil hier Unschuldige, die sich in einer besonderen Vertrauensbeziehung befinden, gegen ihren Willen in eine Gesetzwidrigkeit gezogen werden.

Igel

Zitat von: Exciter am 20.01.2025, 11:02OpenSource ist ein guter Ansatz und löst längst nicht alle Probleme - zumal seit dem Code of Coduct Kram jede(r) auch ohne Ahnung rumpfuschen kann oder soll :/

Was meinst du mit Code of Conduct Kram? Werde bitte ausführlicher.


Igel

Thx. Sounds like totaler nonsens. Da dieser Code of Conduct Kram so schlecht & schädlich ist, warum machen das dann so viele? Hauptsache Ideologie again?
Dann sollte man sich lieber auf die Software und so weiter konzentrieren.

nomain

Zitat von: Igel am 04.02.2025, 02:51Thx. Sounds like totaler nonsens.
To each his own Meinung.  ;)